
Herzlich Willkommen in der Abteilung für Großtiere der Tierärztlichen Praxis in Schöppingen. Hier finden Sie Infos rund um die Behandlung und Vorsorge Ihres Tieres.
Sie erreichen unsere Großtierabteilung direkt unter der
Durchwahl 02555 – 93820

Der Chef geht, der Rentner bleibt!
Zum Jahresbeginn haben wir mit unserem Chef Dr. Berthold Lindhaus auf seine Rente angestoßen. Wir freuen uns, dass er dem Team weiterhin mit Rat und Tat zur Seite steht. Die tierärztliche Praxis ist auch für die Zukunft gut aufgestellt. Der langjährige Partner Dr. Ulf Höner wird jetzt von den zwei neuen Kompanions Dr. Alexander Kulüke und Henning Lindhaus in der Leitung des Teams unterstützt. Wir freuen uns, die Betreuung unserer Kunden auch für die Zukunft in gewohnter Form weiterzuführen.
Unserem Rentner danken wir für die vielen tollen Jahre und freuen uns auf die weiter gemeinsame Zusammenarbeit.
Das Praxisteam der Tierärztlichen Praxis Schöppingen!
Freiwilliges Programm zur ASP-Früherkennung
Bei Auftreten der Afrikanischen Schweinepest können schweinehaltende Betriebe, die im amtlich festgelegten „gefährdeten Bezirk“ liegen, laut EU-Verordnung Tiere nur dann in Betriebe abgeben, die außerhalb des gefährdeten Bezirkes liegen, wenn jedes einzelne Tier unmittelbar vor dem Verkauf auf ASP-Freiheit per Blutprobe untersucht wurde.
Das heißt: alle Tiere (vor allem Ferkel), die zum Verkauf stehen, müssen geblutet werden. Eine Stichprobe, wie sonst üblich, ist nicht ausreichend.
Da allen Beteiligten klar ist, dass nicht bei jedem Verkauf alle Tiere (Ferkel) geblutet werden können, besteht in NRW, lt. Verordnung vom 26.05.2020, die Möglichkeit an einem freiwilligen Programm zur ASP-Früherkennung teilzunehmen. Wer an diesem Programm teilnimmt und wenn bei allen untersuchten Tieren vier Monate nach Beginn des Programmes keine ASP nachgewiesen wurde, erhält den Status „ASP Frei“. Tiere aus diesen Betrieben sind auch dann frei handelbar, wenn der Betrieb im sogenannten gefährdeten Bezirk liegt.
Wie läuft das freiwillige Programm zur ASP-Früherkennung ab, wer ist beteiligt und welche Kosten entstehen?
1.) Der teilnehmende Landwirt beantragt bei der Tierseuchenkasse (TSK) für jede VVVO-Nummer eine Verpflichtungserklärung, die ihn dann für 2 Jahre verpflichtet an dem Programm teilzunehmen. Die TSK informiert das zuständige Veterinäramt.
2.) Das Veterinäramt überprüft kostenpflichtig die Biosicherheit des Betriebes.
3.) Der Hoftierarzt führt zu Beginn und am Ende der 4 Monate eine klinische Bestandsuntersuchung durch (kostenpflichtig).
4.) Der Hoftierarzt nimmt wöchentlich von 2 über 60 Tage alten verendeten Ferkeln Herzblut (kostenpflichtig) zur Untersuchung auf ASP (Dauer 2 Jahre).
5.) Die Untersuchungskosten auf ASP trägt die Tierseuchenkasse.
Weitere Infos und Formulare auf dieser Seite unter Aktuelles!
Ihr Team der Tierärztlichen Praxis in Schöppingen